AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2021

1. Allgemeines a. Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht widersprechen. b. Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer die diesseitigen Vertragsbedingungen an.

2. Vertragsschluss a. Die in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen aufgeführten Angebote sind freibleibend. b. Durch Bestellung des Käufers, schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungserteilung oder Lieferung durch uns kommt ein Kaufvertrag zustande. c. Erhalten wir nach Vertragsschluss ungünstige Auskünfte über die Bonität des Käufers, sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Preise, Preisänderungen, Rücktritt a. Es haben ausschließlich die Preisangaben unseres jeweiligen aktuellen Angebots oder unserer Preisliste Geltung. b. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. c. Nach Vertragsabschluss eintretende Kostensteigerung für den Bezug der Ware, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist bei einer Kostensteigerung von mehr als 5% berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferung, Lieferzeiten, Lieferhindernisse Von uns avisierte Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, wir haben uns durch eine ausdrückliche Zusage verpflichtet, zu einem festen Termin zu liefern. Sollte das Fahrzeug bei einer fest zugesagten Lieferzeit eine längere Wartezeit als 15 Minuten haben, wird eine Standzeit-Pauschale von 15,00€ je ¼ Stunde berechnet. An Samstagen erfolgt ein Zuschlag von 50%, an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von 100%. Die Lieferung erfolgt frei Haus, ebenerdig bis hinter die erste verschließbare Türe, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Die Mindestliefermenge beträgt 250,00 EUR pro Abladestelle. Bei weniger als 250,00 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von 25,00 € berechnet. Bei einer Anlieferung/Abholung an Sonn- und Feiertagen wird eine Pauschale von 50,00 EUR berechnet.

5. Mängel Die Ware ist bei Anlieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Fehlmengen und Bruchschäden sind dem Fahrer zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen, andernfalls können Reklamationen nicht anerkannt werden.

6. Zahlung Für die Lieferung unserer Waren sind Zahlungen in bar oder per Bankabbuchung Voraussetzung. Wird ausnahmsweise Ware mit Rechnungsstellung geliefert, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Im falle einer Rücklastschrift berechnen wir 5,00 € zzgl. der entstanden Bankgebühren.

7. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Käufer darf die Gegen- stände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

8. Zahlungseinstellung Bei Zahlungseinstellung oder drohendem Insolvenzantragsverfahren werden alle unsere Forderungen sofort fällig Unser Kunde ist außer dem zur Bestandsaufnahme und Aussonderung unserer Lieferung verpflichtet und hat alle Maßnahmen zu treffen, um unser Eigentum zu sichern, sowie uns den Zutritt zum Lager zu gestatten und die Wegnahme der gelieferten Waren zu gestatten.

9. Kommissionswaren Bei Rückgabe von 50% – 60% der Ware berechnen wir eine Handling-Pauschale von 1,50 € je nicht verbrauchter Kiste. Bei Rückgabe von 60% – 70% der Ware berechnen wir eine Handling-Pauschale von 2,00 € je nicht verbrauchter Kiste. Bei Rückgabe von über 70 % der Ware berechnen wir eine Handling-Pauschale von 2,50 € je nicht verbrauchter Kiste. Bei Rückgabe von über 50% der ausgelieferten Fässer berechnen wir eine Handling-Pauschale von 5,00 € je nicht verbrauchtem Fass. Verschmutze Ware wird nicht zurückgenommen. Diese wird voll berechnet. Angebrochene Kisten oder Gebinde mit verschiedenartiger Ware werden nicht zurückgenommen bzw. als Leergut verrechnet. Steht unser Fahrzeug bei der Abholung von Kommissionsware länger als bei der Anlieferung, wird die Differenzzeit mit 15,00€ je ¼ Stunde berechnet.

10. Inventar / Leihgut a. Der Kunde verpflichtet sich Leihgut pfleglich und sorgsam zu behandeln. Der Kunde haftet gegenüber dem Lieferanten ohne Rücksicht auf verschulden für einen Verlust sowie für sämtliche Schäden an dem Leihgut, die während der Mietdauer eintreten. Für verschmutztes Leihgut, insbesondere durch Klebeband jedweder Art oder Reißzwecken, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 20,00€ je Teil berechnet. b. Zelte jeglicher Art dürfen ausdrücklich nicht als Kochzelte/Grillzelte verwendet werden. Sollte dies nicht eingehalten werden muss der Kaufpreis des Zeltes erstattet werden.

11. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Gießen

12. Salvatorische Klausel Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.